Stolperfallen beim Anlegerschutz beseitigen

Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt Gesetzentwurf, fordert aber Nachbesserungen

Als Fortschritt für einen besseren Anlegerschutz in Deutschland bewertet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zum Schuldverschreibungsgesetz. Danach werden Banken und Finanzvermittler verpflichtet, die Beratung für ihre Anleger beweissicher zu dokumentieren. Zudem wird die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche von drei Jahren ab Kauf auf zehn Jahre (alternativ drei Jahre ab Kenntnis der Falschberatung) verlängert. „Damit das Gesetz Verbrauchern wirklich mehr Schutz bietet, müssen allerdings noch einige Stolperfallen beseitigt werden“, erklärt Vorstand Gerd Billen. Dies betreffe mangelnde Sanktionsmöglichkeiten, fehlende Standards für Beratungsprotokolle und Ausnahmeregeln für Telefonberatungen.

So sieht der Gesetzentwurf bisher keine klaren Standards für Beratungsprotokolle vor, Pflichtangaben wie ’Anlass der Anlageberatung’ oder ’die persönliche Situation des Kunden’ sind nur abstrakt beschrieben. „Durch einheitliche Standards muss verhindert werden, dass jede Bank eigene Protokolle bastelt, die am Ende eher ein Freifahrtsschein für die Berater sind, anstatt das Beratungsgespräch realistisch wiederzugeben“, so Billen. Das Ziel des Gesetzes, Beratungsgespräche sauber zu dokumentieren, müsse sich in einheitlichen Vorgaben zur Dokumentation niederschlagen.

Leichtere Beweisführung, effektive Sanktionen

Ohne klare Standards ist es zudem für die Kunden schwer zu ermitteln, wann ein Beratungsprotokoll unvollständig ist. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber ebenso wie im Falle der Nichterstellung eines Protokolls lediglich ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Als effektivere Sanktion hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband eine generelle Umkehr der Beweislast gefordert, wonach der Vermittler in strittigen Fällen beweisen muss, den Kunden anleger- und objektgerecht beraten zu haben. Um den Vertrieb nicht bedarfsgerechter Produkte wirkungsvoller zu unterbinden, fordert der Bundesverband, dass die Beweislast zumindest dann bei der Bank liegen muss, wenn kein oder ein mangelhaftes Beratungsprotokoll erstellt wurde. Billen: „Damit das Gesetz greift, muss ein Verstoß spürbare Konsequenzen haben.“

Weniger Anlegerschutz am Telefon

Eine Gefahr zur Schwächung der Protokollpflicht besteht nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes in der telefonischen Beratung. Positiv ist, dass hier ein Recht auf Mitschnitt des Telefongespräches eingeführt werden soll. Negativ ist, dass dieser Mitschnitt nicht obligatorisch ist und auf Wunsch darauf verzichtet werden kann. „Da keine Kontrollmöglichkeit seitens der Verbraucher besteht, könnten Vermittler auf dem Beratungsbogen einfach vorgeben, die Kunden hätten auf einen Mitschnitt verzichtet“, befürchtet Billen. Da die Kunden das Beratungsprotokoll erst nachträglich erhalten, ist eine zeitgleiche Kontrolle nicht möglich, die Entscheidung für oder gegen eine Anlage in aller Regel schon getroffen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband befürchtet, dass Banken ihren Vertrieb massenhaft auf Telefonberatung umstellen würden, wenn hierfür ein geringerer Anlegerschutz gelten würde.

Finanzmarkt kontrollieren, unabhängige Beratung stärken

Um den Finanzmarkt langfristig verbrauchergerechter zu gestalten, reichen die beschlossenen Maßnahmen zum Anlegerschutz nicht aus. „Systematische Fehlentwicklungen im Privatkundengeschäft müssen aufgedeckt und abgestellt werden“, so Billen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert hierfür, unter dem Dach der Verbraucherzentralen eine verbraucherorientierte Marktkontrolle zu schaffen. Ihre Aufgabe umreist Billen so: “Schnüffeln, bellen, beißen - wenn Anlageprodukte faul sind, Geldinstitute sich unfair verhalten, Verbraucher gewarnt werden müssen oder die Interessen von Verbrauchern vor Gericht durchgesetzt werden müssen.” Ferner müssten Verbraucher deutlich stärker als bislang dabei unterstützt werden, bedarfsgerechte Finanzentscheidungen zu treffen. Hierfür ist es nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes notwendig, die unabhängige Finanzberatung durch die Verbraucherzentralen deutlich auszubauen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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Sri Lanka: UNICEF befürchtet weitere Radikalisierung des Bürgerkriegs

Kindersoldaten zwangsrekrutiert / Viele verletzte Kinder

Bei den Kämpfen in Sri Lanka werden nach Angaben von UNICEF immer mehr Kinder zwangsrekrutiert. UNICEF warnt vor einer weiteren Radikalisierung des Bürgerkriegs. „Wir haben eindeutige Hinweise, dass die Rebellenorganisation LTTE die Rekrutierung von Kindern verstärkt und dass sogar 14-Jährige zu Soldaten gemacht werden“, erklärte der Leiter von UNICEF in Sri Lanka, Philippe Duamelle. „Diese Kinder sind in akuter Gefahr und ihr Leben ist bedroht. Ihre Rekrutierung ist nicht zu tolerieren“.

Zwischen 2003 und Ende 2008 hat UNICEF 6.000 Fälle von Rekrutierungen von Kindern durch die LTTE dokumentiert. UNICEF setzt sich für die Freilassung von Kindersoldaten ein und hat in Sri Lanka in den vergangenen Jahren 3.500 minderjährige Kämpfer wieder in die Gesellschaft integriert.

Gleichzeitig geraten immer mehr Kinder zwischen die Fronten. In der letzten Woche wurden aus dem Norden des Landes viele verletzte Kinder evakuiert. Sie trugen Verbrennungen, Knochenbrüche, Splitter- und Schusswunden davon. UNICEF fordert erneut eindringlich von der Regierung und den Rebellen, die Zivilbevölkerung und insbesondere die Kinder zu schützen.

Im Norden von Sri Lanka halten sich nach Angaben von UNICEF schätzungsweise 200.000 bis 250.000 Zivilisten in den umkämpften Gebieten auf. Es wurden zwar so genannte Sicherheitszonen eingerichtet. Doch auch dort kommt es weiter zu Kämpfen, bei denen Zivilisten verletzt und getötet werden.

Der eingeschlossenen Bevölkerung fehlt es an Nahrung, Medikamenten und sauberem Wasser. UNICEF gelang es zwar seit Mitte Dezember mit Hilfskonvois der UN begrenzte Mengen an Hygieneartikeln, Materialien zur Wasserreinigung, Moskitonetze, Schulmaterial und Kinderkleidung in das Krisengebiet zu bringen. Doch seit mehreren Wochen ist die Bevölkerung wegen der Kämpfe ohne Unterstützung.

Gegenwärtig hilft UNICEF zusammen mit den UN-Organisationen rund 30.000 Menschen, denen es gelungen war, aus dem Kampfgebiet zu fliehen. UNICEF fordert, dass alle Zivilisten das Kampfgebiet in der Region um Vanni verlassen dürfen und in sichere Gebiete gebracht werden.

Quelle: UNICEF

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