Gerichtsverfahren gegen Zirkus Krone in Darmstadt – Bessere Haltungsbedingungen in Wanderzirkussen gefordert

Zirkusdirektorin Christel Sembach-Krone muss sich am morgigen Dienstag vor dem Amtsgericht Darmstadt verantworten. Das Münchner Zirkusunternehmen soll während seiner Tournee im Jahr 2006 gegen das deutsche Tierschutzgesetz und die Zirkusleitlinien verstoßen haben. Auch 2008 wurden Mängel bei der Unterbringung und Behandlung der Tiere festgestellt. Der Fall Krone ist typisch für die Missstände bei der Haltung von exotischen Tieren in Wanderzirkussen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher bessere Haltungsbedingungen für die Tiere und auf politischer Ebene die Einführung verbindlicher Regeln zur Haltung von Zirkustieren.

Bereits vor Weihnachten deckte das ARD-Fernsehmagazin „Report Mainz“ die Missstände im Zirkus Krone auf. Insbesondere bei der Pferde- und der Elefantenhaltung habe es gravierende Missstände gegeben. Ein Flusspferd wurde um es auszustellen, in einem zu kleinen Becken mit zu kaltem Wasser mitgeführt. Die Boxen für die Pferde seien zu klein und die Elefanten mit Fußfesseln gehalten worden. Die Stadt Darmstadt hatte ein Bußgeld von 2.500 Euro gegen Christel Sembach-Krone verhängt. Nach einem Widerspruch der Zirkusdirektorin wird der Fall nun am 10. Februar vor dem Amtsgericht Darmstadt verhandelt.

„Insbesondere Wildtiere stellen besonders hohe Ansprüche an ihre Haltung und Unterbringung, die in keinem Zirkus erfüllbar sind. Krone ist nur ein Beispiel, es gibt noch an die 300 Wanderzirkusse, in denen Tiere ebenso nicht artgerecht gehalten werden. Im Verfahren Krone darf es kein Zurück geben. Aber davon unabhängig muss die Bundesregierung endlich aktiv werden, und das dringend erforderliche Haltungsverbot für exotische Tiere in Zirkusunternehmen umsetzen“, so Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Leiterin der Akademie für Tierschutz in Neubiberg. Rusche weist auf die fatalen Folgen für die Tiere hin: Massive Gesundheitsschäden, schwere Verhaltensstörungen und erhöhte Sterblichkeit. Für Affen, Bären und Elefanten gibt es unter den Bundesländern bereits Konsens, da kann die Bundesregierung umgehend handeln, stellt Rusche klar: „Der Fall Krone zeigt aber auch, dass die Liste der Tierarten erweitert werden muss“.

Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich seit vielen Jahren für eine bessere Rechtssituation für Zirkustiere ein. Denn in Deutschland gibt es außer den allgemeinen Regelungen des Tierschutzgesetzes keine rechtlich verbindlichen Vorgaben für die Tierhaltung in Zirkusbetrieben. Die „Zirkusleitlinien“, die im Auftrag des Bundesministerium (BMELV) veröffentlicht wurden, konkretisieren zwar die Haltungsanforderungen für bestimmte Tierarten, sind aber weder rechtsverbindlich, noch werden diese Minimalvorgaben in der Praxis hinreichend erfüllt. Lediglich die Forderung, ein Zirkusregister einzuführen, wurde inzwischen umgesetzt.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Diesen Artikel Bookmarken:
  • Webnews.de
  • MisterWong.DE
  • Google
  • Technorati
  • del.icio.us
  • Live
  • Propeller
  • Facebook
  • MySpace
  • Digg
  • E-mail this story to a friend!
  • Print this article!

Kommentieren ist nicht mehr möglich