Europäischer Gerichtshof: EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist rechtmäßig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein umstrittenes EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für rechtmäßig erklärt. Die Richtlinie sei auf eine „geeignete Rechtsgrundlage gestützt“, urteilten die obersten EU-Richter am Dienstag (10. Februar) in Luxemburg (Rechtssache C-301/06). Das Gesetz besagt, dass Europas Telefon- und Internetanbieter sämtliche Verbindungsdaten für mindestens sechs Monate speichern müssen. Irland hatte beim EuGH beantragt, das Gesetz für nichtig zu erklären. Auch Datenschützer kritisieren die Richtlinie.
Die zuständigen EU-Minister beschlossen das Gesetz 2006 mit qualifizierter Mehrheit gegen die Stimmen Irlands und der Slowakei. Rechtsgrundlage war damals das Regelwerk für den gemeinsamen EU-Binnenmarkt. Dieser garantiert Unternehmen in der EU gleiche Rahmenbedingungen. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.
Irland hingegen vertrat der Auffassung, Schwerpunkt der Richtlinie sei nicht das Funktionieren des Binnenmarktes, sondern die Verfolgung von Straftaten. In diesem Bereich hätten die Minister das Gesetz nur einstimmig beschließen und Irland nicht überstimmen können.
Dagegen urteilten nun die Richter, dass die Verpflichtungen für Diensteanbieter in der EU 2006 in den einzelnen Mitgliedstaaten „erhebliche Unterschiede aufwiesen“. Da Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung „hohe Investitionen und Betriebskosten nach sich ziehen können“ und zudem „absehbar“ gewesen sei, dass weitere EU-Staaten entsprechende und jeweils unterschiedliche Gesetze erlassen würden, sei das Ziel eines einheitlichen Rechtsrahmens auf EU-Ebene „gerechtfertigt“ gewesen. Darüber hinaus betreffe die Richtlinie im Wesentlichen die Tätigkeiten der Unternehmen.
Sie regele nicht den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch Polizei oder Justizbehörden der Mitgliedstaaten.
Quelle: Auswärtiges Amt / dpa.
















