Stolperfallen beim Anlegerschutz beseitigen

Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt Gesetzentwurf, fordert aber Nachbesserungen

Als Fortschritt für einen besseren Anlegerschutz in Deutschland bewertet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zum Schuldverschreibungsgesetz. Danach werden Banken und Finanzvermittler verpflichtet, die Beratung für ihre Anleger beweissicher zu dokumentieren. Zudem wird die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche von drei Jahren ab Kauf auf zehn Jahre (alternativ drei Jahre ab Kenntnis der Falschberatung) verlängert. „Damit das Gesetz Verbrauchern wirklich mehr Schutz bietet, müssen allerdings noch einige Stolperfallen beseitigt werden“, erklärt Vorstand Gerd Billen. Dies betreffe mangelnde Sanktionsmöglichkeiten, fehlende Standards für Beratungsprotokolle und Ausnahmeregeln für Telefonberatungen.

So sieht der Gesetzentwurf bisher keine klaren Standards für Beratungsprotokolle vor, Pflichtangaben wie ’Anlass der Anlageberatung’ oder ’die persönliche Situation des Kunden’ sind nur abstrakt beschrieben. „Durch einheitliche Standards muss verhindert werden, dass jede Bank eigene Protokolle bastelt, die am Ende eher ein Freifahrtsschein für die Berater sind, anstatt das Beratungsgespräch realistisch wiederzugeben“, so Billen. Das Ziel des Gesetzes, Beratungsgespräche sauber zu dokumentieren, müsse sich in einheitlichen Vorgaben zur Dokumentation niederschlagen.

Leichtere Beweisführung, effektive Sanktionen

Ohne klare Standards ist es zudem für die Kunden schwer zu ermitteln, wann ein Beratungsprotokoll unvollständig ist. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber ebenso wie im Falle der Nichterstellung eines Protokolls lediglich ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Als effektivere Sanktion hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband eine generelle Umkehr der Beweislast gefordert, wonach der Vermittler in strittigen Fällen beweisen muss, den Kunden anleger- und objektgerecht beraten zu haben. Um den Vertrieb nicht bedarfsgerechter Produkte wirkungsvoller zu unterbinden, fordert der Bundesverband, dass die Beweislast zumindest dann bei der Bank liegen muss, wenn kein oder ein mangelhaftes Beratungsprotokoll erstellt wurde. Billen: „Damit das Gesetz greift, muss ein Verstoß spürbare Konsequenzen haben.“

Weniger Anlegerschutz am Telefon

Eine Gefahr zur Schwächung der Protokollpflicht besteht nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes in der telefonischen Beratung. Positiv ist, dass hier ein Recht auf Mitschnitt des Telefongespräches eingeführt werden soll. Negativ ist, dass dieser Mitschnitt nicht obligatorisch ist und auf Wunsch darauf verzichtet werden kann. „Da keine Kontrollmöglichkeit seitens der Verbraucher besteht, könnten Vermittler auf dem Beratungsbogen einfach vorgeben, die Kunden hätten auf einen Mitschnitt verzichtet“, befürchtet Billen. Da die Kunden das Beratungsprotokoll erst nachträglich erhalten, ist eine zeitgleiche Kontrolle nicht möglich, die Entscheidung für oder gegen eine Anlage in aller Regel schon getroffen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband befürchtet, dass Banken ihren Vertrieb massenhaft auf Telefonberatung umstellen würden, wenn hierfür ein geringerer Anlegerschutz gelten würde.

Finanzmarkt kontrollieren, unabhängige Beratung stärken

Um den Finanzmarkt langfristig verbrauchergerechter zu gestalten, reichen die beschlossenen Maßnahmen zum Anlegerschutz nicht aus. „Systematische Fehlentwicklungen im Privatkundengeschäft müssen aufgedeckt und abgestellt werden“, so Billen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert hierfür, unter dem Dach der Verbraucherzentralen eine verbraucherorientierte Marktkontrolle zu schaffen. Ihre Aufgabe umreist Billen so: “Schnüffeln, bellen, beißen - wenn Anlageprodukte faul sind, Geldinstitute sich unfair verhalten, Verbraucher gewarnt werden müssen oder die Interessen von Verbrauchern vor Gericht durchgesetzt werden müssen.” Ferner müssten Verbraucher deutlich stärker als bislang dabei unterstützt werden, bedarfsgerechte Finanzentscheidungen zu treffen. Hierfür ist es nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes notwendig, die unabhängige Finanzberatung durch die Verbraucherzentralen deutlich auszubauen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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