Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin rechtskräftig

Karlsruhe: Das Landgericht Mannheim hat die Angeklagte, eine Rechtsanwältin, wegen mehrfacher Volksverhetzung, vollendeter und versuchter Nötigung, versuchter Strafvereitelung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, Beleidigung und zweifacher Beihilfe zum Verstoß gegen ein Berufsverbot zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihr die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes für die Dauer von fünf Jahren verboten.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erstrebt die Angeklagte einen politischen Systemwechsel im Sinne einer Wiederherstellung der Verhältnisse des 3. Reiches. Sie war in zwei Strafverfahren, die vor dem Landgericht Mannheim und dem Amtsgericht Potsdam gegen die dortigen Angeklagten jeweils auch wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung geführt wurden, als Verteidigerin tätig. In beiden Verfahren war ihr Verhalten darauf gerichtet, die Hauptverhandlung zur Verbreitung “revisionistischer” Thesen auszunutzen und den Völkermord an den Juden während der Zeit des Nationalsozialismus zu leugnen. Außerdem zielte sie in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Mannheim darauf ab, unter bewusster und beharrlicher Missachtung der strafprozessualen Vorschriften sowie der üblichen Verhaltensformen vor Gericht eine Bestrafung ihres Mandanten zu vereiteln. Zu diesen Zwecken versuchte sie, mit zahlreichen Anträgen und vornehmlich an das Publikum gerichteten, lang andauernden Ansprachen beleidigenden und volksverhetzenden Inhalts, den Fortgang des Verfahrens aufzuhalten. Darüber hinaus war sie bestrebt, ihren Lebensgefährten - den mit einem Berufsverbot belegten Rechtsanwalt Horst Mahler - in die Verteidigung einzubinden.

Die mit verfahrens- und materiellrechtlichen Beanstandungen begründete Revision der Angeklagten hatte teilweise Erfolg. Der als Staatsschutzsenat zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Angeklagte vom Vorwurf der Beihilfe zum Verstoß gegen ein Berufsverbot in einem Fall freigesprochen, hinsichtlich des weiteren entsprechenden Vorwurfs hat er das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts eingestellt. Im Übrigen hat er den Schuldspruch abgeändert, da das Landgericht das festgestellte Verhalten der Angeklagten teilweise unzutreffend rechtlich gewürdigt hat. Danach ist die Angeklagte nunmehr rechtskräftig wegen Volksverhetzung in zwei Fällen, wegen Beleidigung sowie wegen versuchter Strafvereitelung in Tateinheit mit Volksverhetzung in zwei Fällen, Nötigung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und Beleidigung in zwei Fällen schuldig gesprochen. Wegen dieser Änderung des Schuldspruchs konnte die verhängte Strafe keinen Bestand haben. Sie ist vom Landgericht Mannheim neu festzusetzen, an das die Sache insoweit zurückzuverweisen war. Dagegen hatte das rechtsfehlerfrei verhängte Berufsverbot Bestand.

Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 3 StR 203/08

Quelle: LG Mannheim - Urteil vom 14.01.2008 – 503 Js 2306/06

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UNICEF: Lage der Kinder in Gaza unerträglich

UNICEF-Hilfeaufruf

UNICEF ruft die Bundesregierung und die Bundesbürger dazu auf, die Nothilfe für Kinder im Gazastreifen und den raschen Wiederaufbau zu unterstützen. Durch die Zerstörungen hat sich nach Einschätzung von UNICEF das Leid der Kinder dort weiter verschärft. 90 Prozent der rund 1,5 Millionen Menschen im Gazastreifen sind heute von humanitärer Hilfe abhängig; schätzungsweise 840.000 davon sind Kinder und Jugendliche. Ein normaler Alltag ist kaum möglich. Über 150 Schulen wurden während der Kämpfe im Januar getroffen; 39 davon wurden völlig zerstört. Armut, Mangel, Hoffnungslosigkeit und psychische Probleme von Kindern und Jugendlichen haben weiter zugenommen.

„Wir Deutschen sollten uns, auch aus historischen Gründen, mit vorschnellen Urteilen im Nahost-Konflikt zurückhalten. Aber wir dürfen uns nicht zurückhalten, wenn es um konkrete menschliche Hilfe geht“, sagte Jürgen Heraeus, Vorsitzender von UNICEF Deutschland. „Jetzt geht es nicht darum, wer Recht hat oder nicht. Es geht darum, denen zu helfen, die am härtesten unter dem Konflikt leiden und die am wenigsten dafür können: den Kindern.“

UNICEF hat ein umfangreiches Hilfsprogramm für Gaza in den Bereichen Kinderschutz, Gesundheit, Ernährung und Hygiene und Bildung gestartet. Dazu gehören zum Beispiel Hilfen für Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie die Einrichtung von Familienzentren, um die sozialen, gesundheitlichen und psychischen Folgen der Gewalt für die Kinder zu verringern.

UNICEF Deutschland hat bisher 130.000 Euro für Soforthilfe bereitgestellt und ruft dringend zu weiteren Spenden auf. „Nur wenn es gelingt, dass auch palästinensische Kinder Hoffnung und Perspektiven bekommen, kann es eine Chance für Verständigung und Frieden in der Region geben“, sagte Heraeus.

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