Rückläufiger Energieverbrauch privater Haushalte

Rückläufiger Energieverbrauch der privaten Haushalte für Wohnen

Der Energieverbrauch der privaten Haushalte für Wohnen ist seit dem Jahr 2000 in Deutschland deutlich rückläufig: Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verringerte sich der Verbrauch an Haushaltsenergie - bereinigt um Temperaturschwankungen und Veränderungen der Lagerbestände bei leichtem Heizöl - zwischen 2000 und 2007 um insgesamt 10,9%. Im Vergleich zum Vorjahr sank der bereinigte Energieverbrauch 2007 um 2,9%.

Der Energieverbrauch im Zeitraum 2000 bis 2007 war durch starke Änderungen sowohl bei den Energieträgern, als auch bei den Anwendungsbereichen geprägt. Der Verbrauch von Mineralölen (- 32,7%), überwiegend von leichtem Heizöl, und von Kohlen (- 28,1%) ist stark gesunken; Erdgas wies ebenfalls einen Rückgang (- 8,4%) auf. Der Verbrauch von Strom (+ 8,0%) hat hingegen zugenommen, wobei nach 2005 die Anstiege nur noch geringfügig waren.

Bei den sonstigen Energieträgern (überwiegend Brennholz einschließlich Holzpellets) erhöhte sich der Verbrauch zwischen 2000 und 2007 kräftig (+ 20,4%).

Bei Betrachtung der Anwendungsbereiche fällt der starke Rückgang des Energieverbrauchs für Raumwärme auf, der im Jahr 2007 um 16,0% unter dem Niveau von 2000 lag. Für Raumwärme wurden 2007 rund 73% der Haushaltsenergie eingesetzt. Der Rückgang ergab sich trotz der gestiegenen Zahl von Haushalten um 3% und einem Anstieg der Wohnfläche um 6,8%. Diese verbrauchssteigernden Faktoren wurden durch einen reduzierten Energieverbrauch je Quadratmeter Wohnfläche (- 21%) mehr als ausgeglichen. Der verminderte spezifische Energieverbrauch je Wohnfläche kann sowohl einer verbesserten Wärmedämmung und Heiztechnik im Wohnungsbestand als auch den Einsparungen der Haushalte in Folge der stark gestiegenen Preise für Heizenergie und elektrischen Strom geschuldet sein. Auffällig ist, dass eine signifikante Verringerung des spezifischen Energieverbrauchs erst in den Jahren nach 2000 zu beobachten ist, also in der Zeit, in der die Energiepreise stark angestiegen sind. Die Verbraucherpreise für Wohnenergie erhöhten sich zwischen 2000 und 2008 um 64,5%. Das legt den Schluss nahe, dass die Einsparungen in hohem Maße eine unmittelbare Folge eines veränderten Heizverhaltens der Haushalte waren.

Bei den anderen Anwendungsbereichen waren deutliche Verbrauchssteigerungen zu beobachten. Für Kochen und Bügeln (+ 19,2%) und für elektrische Haushalts- und Kommunikationsgeräte (+ 12,0%) wurde 2007 sehr viel mehr Energie benötigt als 2000. Dieser Mehrverbrauch ist auf eine höhere Anzahl von Haushaltsgeräten zurückzuführen. Zu deren Steigerung trug neben einer erhöhten Geräteausstattung der Haushalte auch die gestiegene Zahl der Haushalte bei.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Bundesgerichtshof bestätigt Verbot von Pressefotos

Der Bundesgerichtshof bestätigt Verbot von Pressefotos, die Sabine Christiansen mit Norbert Medus zeigen

Im April 2006 veröffentlichte die von der Beklagten verlegte Zeitschrift “das neue” einen Artikel, der sich mit dem damaligen Zusammensein von Sabine Christiansen, der Klägerin, mit Norbert Medus, ihrem jetzigen Ehemann, in Paris befasst. Sowohl das Titelblatt der Zeitschrift als auch der Artikel im Innenteil sind mit Fotos bebildert, die beide Personen gemeinsam zeigen. Titelblatt und Artikel enthalten u. a. den Text: “So verliebt in Paris” und “Wetten, dass sie diesen Mann bald heiratet?”. Die Klägerin hat der Beklagten die Veröffentlichung und Verbreitung der Bilder durch Urteil des Landgerichts Berlin untersagen lassen. Die Berufung der Beklagten hat das Kammergericht im Wesentlichen zurückgewiesen. Es hat seine Entscheidung damit begründet, die Fotos, die die Abgebildeten bei privaten Verrichtungen zeigten und nur aufgrund fortlaufender Beobachtung durch Fotografen entstanden sein könnten, stellten einen Eingriff in den Kernbereich der Privatsphäre der Klägerin dar, den diese nicht hinnehmen müsse, zumal der Artikel wesentlich nur der Unterhaltung gedient habe und ohne erhebliche gesellschaftliche Relevanz gewesen sei.

Der u. a. für das Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundes-gerichtshofs hat das Berufungsurteil bestätigt. Die Klägerin und ihr Partner sind auf den Fotos als Liebespaar zu identifizieren und zwar in erkennbar privaten Situationen. Private Lebensvorgänge sind auch dann Teil der geschützten Privatsphäre, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt sind. Es würde eine erhebliche Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit darstellen, wenn jeder, der einer breiteren Öffentlichkeit bekannt ist, sich in der Öffentlichkeit nicht unbefangen bewegen könnte, weil er auch bei privaten Gelegenheiten jederzeit ohne die erforderliche Einwilligung fotografiert werden dürfte. Ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit, hinter dem der Persönlichkeitsschutz der Klägerin zurücktreten musste, bestand hier weder hinsichtlich der abgebildeten Motive noch hinsichtlich der Berichterstattung über Einzelheiten der damaligen Beziehung der Abgebildeten und ihrer privaten Unternehmungen in Paris. Das häufige Auftreten der Klägerin in der Öffentlichkeit und ihre öffentlichen Äußerungen über die neue Beziehung ändern an dieser Bewertung nichts. Die Selbstdarstellung Prominenter gibt der Presse in der Regel kein Recht, ohne die erforderliche Einwilligung Bilder aus deren privatem Lebenskreis zu veröffentlichen, wenn der Veröffentlichung kein im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigendes ausreichendes Informationsinteresse zukommt.

Urteil vom 17. Februar 2009 - VI ZR 75/08
Pressestelle des Bundesgerichtshofs

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